Beurkundung (notarielle) Bedeutung

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Beurkundung (notarielle)

Beurkundung (notarielle) Logo #42343Form eines Rechtsgeschäfts, bei der die Urkunde von der Urkundsperson (Notar) errichtet wird. Anders als bei der öffentlichen Beglaubigung wird nicht nur ein Identitätsnachweis, sondern Beweis für den gesamten Beurkundungsvorgang erbracht. Vorgeschrieben ist sie u.a. für den Grundstückskaufvertrag (§ 311 b I), da...
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